Stiftungszweck
Das Sozialpädagogische Institut Berlin – Walter May – verfolgt die Ziele der Arbeiterwohlfahrt und soll mit dazu beitragen, eine Gesellschaft zu entwickeln, in der sich jeder Mensch in Verantwortung für sich und das Gemeinwesen frei entfalten kann. Dabei orientiert sich das SPI vornehmlich an den Lebenswelten betroffener Bürger und fördert im Rahmen seiner sozialen Arbeit besonders die Hilfe zur Selbsthilfe.
Aufgabe des SPI ist im nationalen und internationalen Rahmen die aktive Teilnahme an der Lösung sozialer Probleme, die Weiterentwicklung von Theorie und Praxis der sozialen Arbeit und die Ausbildung und Fortbildung von Praktikern der sozialen Arbeit sowie die Förderung der Völkerverständigung.
Rechtsfähigkeit
Die Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin – Walter May – unterliegt als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin nach dem Berliner Stiftungsgesetz der Staatsaufsicht Berlins, die von der Senatsverwaltung für Justiz geführt wird.
Gründung
Die von der Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin e.V. am 12. Januar 1981 errichtete Stiftung „Sozialpädagogisches Institut Berlin – Walter May“ wurde von der Aufsichtsbehörde, dem Senator für Justiz/Berlin, am 4. März 1981 staatlich genehmigt.
Gemeinnützigkeit
Förderung der Zwecke der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (Mitgliedsunternehmen) im Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs. 2, Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung – Abschnitt A, Nr. 6.